Arbeits- bzw. Tagesfugen (müssen nicht im Parkettboden übernommen werden)

  • Entstehen bei allen Estricharten durch Arbeitsunterbrechung.
  • Anschlussstellen müssen nach der Estrichaushärtung kraftschlüssig geschlossen werden.

Scheinfugen (müssen nicht im Parkettboden übernommen werden)

  • Werden vorwiegend bei Zementestrichen mit und ohne Fußbodenheizung ausgeführt. Bei unbeheizten calciumsulfatgebundenen Estrichen sind weniger oder gar keine Schwindfugen erforderlich.
  • Scheinfugen werden im frischen Estrichmörtel mit einer Kelle ausgebildet. Bei unbeheizten Estrichen maximal bis zu Hälfte der Estrichdicke, bei Heizestrichen je nach Bauart ca. 25 – 30 % der Estrichdicke.
  • Die Scheinfugen müssen nach Erreichen der Belegreife des Estrichs kraftschlüssig geschlossen werden (siehe untenstehende Bilder).

Bewegungsfugen (müssen im Parkettboden übernommen werden)

  • Werden durch den Planer im Fugenplan hinsichtlich der Lage und Verlauf sowie der Art und Ausbildung festgelegt. Ausführung mit speziellen Profilen, Dämmstreifen oder Fugenmassen. Bei Fugenmassen müssen die Normen und Herstellerangaben der Dichtstoffhersteller berücksichtigt werden.
  • Bewegungsfugen trennen den gesamten Fußboden außer der Tragekonstruktion.
  • Die Bewegungsfugen ermöglichen vorrangig eine horizontale Formveränderung des Fußbodens durch Trocknung und oder Temperatureinwirkung zwischen den Bauteilen und auch der Estrichfelder.
  • Bei Heizestrichen sind die Bewegungsfugen mit allen Beteiligten Gewerken (Schnittstellenkoordination) abzustimmen. In der Regel wird zwischen den unterschiedlichen Heizkreisen eine Bewegungsfuge eingeplant. In Sonderfällen kann auf einzelne Bewegungsfugen verzichtet werden, wenn z. B. grössere Randfugen eingeplant werden und ein gleichmässiger Heizbetrieb gewährleistet ist. Beheizte und unbeheizte Flächen sowie getrennt regelbare Heizkreise müssen immer mit Bewegungsfugen getrennt werden.

Bauwerksfugen (müssen im Parkettboden übernommen werden)

  • Trennen den gesamten Baukörper ständig und durchgehend.
  • Bauwerksfugen werden durch den Planer im Fugenplan hinsichtlich der Lage und Verlauf sowie der Art und Ausbildung festgelegt.
  • Ausführung mit speziellen Profilen, Dämmstreifen oder Fugenmassen. Bei Fugenmassen müssen die Normen und Herstellerangaben der Dichtstoffhersteller berücksichtigt werden. Bewegungsprofile ermöglichen einen geraden Fugenverlauf und einen besseren Kantenschutz.
  • Bauwerksfugen trennen den gesamten Fußboden einschließlich der Rohbetondecke
  • Bauwerksfugen ermöglichen vorrangig vertikale Bewegungen (z.B. Setzungen).

Randfugen

  • Randfugen sind Bewegungsfugen zwischen dem schwimmenden Estrich und der Wand bzw. angrenzenden Bauteilen wie Pfeilern oder Stützen.
  • Randfugen dürfen nicht kraftschlüssig verschlossen werden. 
  • Für die Ausbildung der Randfuge ist der Estrichleger verantwortlich. 
  • Der Randdämmstreifen muss ca. 2 cm über der Oberkante des Parkettbodens eingeplant werden und darf nicht vom Maler oder anderen Handwerkern vor der Parkettverlegung abgeschnitten werden. 
  • Die Randfuge hat zusätzlich die Funktion einer Schallentkopplung. 
  • Bei Heizestrichen muss die Dicke des Randdämmstreifens eine Bewegung von mind. 5 mm ermöglichen. Bei grossen fugenlosen Flächen ist die Randfuge entsprechend dicker auszuführen.

Risse

  • Vorhandene Risse müssen kraftschlüssig geschlossen werden. 
  • Risse können vielfältige Ursachen haben. 
  • Auf keinen Fall dürfen Risse einfach nur überspachtelt werden. Risse müssen eventuell mit der Trennscheibe erweitert, gut gesäubert und anschliessend mit Reaktionsharzen ausgegossen werden. In Einzelfällen sind zusätzlich quer zum Riss Einschnitte zu fräsen, in welche Stahlstifte, Klammern oder Wellenbinder eingelegt werden.

Behandlung von Rissen in Estrichen

  1. Risse mit Fräse erweitern, säubern, Querschnitte fräsen, säubern und Stahlstifte oder Wellenbinder einlegen.
  2. Mit Spezialharz ausgiessen
    (Epoxi- oder Polyesterharze).
  3. Sofort mit Quarzsand abstreuen.
  4. Nach der Trocknung losen Quarzsand entfernen.

* Für Fugen in Estrichen mit Sonderbindemitteln und Sonderkonstruktionen sind die jeweiligen Herstellerangaben zu berücksichtigen.

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