Grundsätzlich kann auf alten Holzuntergründen ein neuer Parkettboden sowohl vollflächig verklebt als auch schwimmend verlegt werden.  

Die Wahl der richtigen Verlegemethode und die Vorbereitung des Untergrundes sind auf die Nutzungsanforderungen abzustimmen. Besondere Bedeutung ist den akustischen Anforderungen beizumessen. 

Zwingende Unterbodenvorbereitungen sind:  

  • Optische Prüfung des allgemeinen Zustandes. Der Boden muss fest, trocken und rissfrei sein.
     
  • Prüfen der Holzfeuchtigkeit mit einem elektronischem Messgerät. Die Holzfeuchtigkeit sollte max. 10 % Holzfeuchtigkeit betragen.
     
  • Prüfen der Ebenheitstoleranzen. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei einem Neubau.
     
  • Unebenheiten können zu starken Knarrgeräuschen und Hohlstellen, oder bei einer schwimmenden Verlegung zum Bruch der Nut/Kamm Verbindung führen. Anforderungen der Ebenflächigkeit gem. SIA 414/2, DIN /Önorm 18202 sind einzuhalten. Unebenheiten müssen ausgeglichen werden.
     
  • Prüfen des Randabstandes um Schallbrücken zu vermeiden. Je nach Unterkonstruktion, Größe der Fläche und Oberflächenbehandlung ist auf eine ausreichende Hinterlüftung zu achten. Sind schalldämmende Massnahmen gefordert, muss der Fachplaner diese festlegen.
     
  • Bei einer vollflächigen Verklebung müssen die Lackoberflächen oder etwaige Pflegetrennschichten komplett entfernt werden. Ein Holzschliff erhöht auch die Ebenheit des Unterbodens.
     
  • Die Festigkeit des Untergrundes muss gegeben sein. Knarrende Dielen müssen nachgeschraubt werden. Bewegliche Zonen müssen aufgeschüttet oder unterschäumt werden. Der Unterboden muss überall unbeweglich sein.
     
  • Bei einer schwimmenden Verlegung dürfen keine Dampfsperren oder Dampfbremsen verwendet werden. Diese könnten zu Feuchteschäden und im schlimmsten Fall zur Schimmelbildung führen.
     
  • Trittschallmatten sind mit hoher Dichte und guten mechanischen Eigenschaften zu verwenden.
     
  • Bei Verwendung von Verlegeplatten für die vollflächige Verklebung, oder zum Höhenausgleich, müssen diese den geltenden Normen EN 300, EN 312 entsprechen z. B. bei Spanplatten mit Nut und Kamm mind. der Güteklasse P 5 – P 7 oder OSB 3 und /4 Platten entsprechen.
     
  • Die Verlegerichtung ist auf den Untergrund abzustimmen. Bei einer Verschraubung max. Abstand von 33 cm im Geviert bei mind. 22 mm Dicke der Platte. Bei einer schwimmenden Verlegung müssen die Platten die mehrfache Dicke des zu verlegenden Oberbelages aufweisen. Die erforderlichen Nutzlasten sind zu berücksichtigen. Dabei sind die Platten kreuzweise zu verschrauben oder zu verkleben.

 

 

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