Sinn und Zweck
Der Randstellstreifen hat die wichtige Funktion, schwimmende Estriche von aufsteigenden Bauteilen – das heißt Wänden, Türzargen, Rohrdurchführungen, Standbeinen von Heizkörpern, etc. – abzutrennen. Er muss gewährleisten, dass die Schallentkopplung funktioniert und dass der Estrich sich ausdehnen kann.

Bei Bodenheizungen muss der Randstellstreifen eine minimale Dicke von 8 mm aufweisen

Überstehende Randdämmstreifen dürfen erst nach der Parkettverlegung abgeschnitten werden. Andernfalls könnten insbesondere Schallbrücken durch einlaufendes Material in die Randfuge entstehen. Wer dem «Sinn für Ordnung und Sauberkeit» folgend den Randstreifen direkt nach dem Einbringen des Estrichs abschneidet, riskiert teure Konsequenzen. Die Fuge muss sauber bleiben. Es darf kein Schmutz, kein Abrieb und auch keine Nivelliermasse oder Kleber in die Fuge gelangen.

Randdämmstreifen sind gemäß «DIN 18365 Parkettarbeiten» oder «SIA 251 schwimmende Unterlagsböden» vor der Parkettverlegung zu prüfen:

a) auf das Vorhandensein 
b) auf die ordnungsgemäße Ausführung

Bei großen fugenlosen Flächen (z.B. Turnhallen) kann ein doppelter Randstreifen notwendig sein.

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