Holzwerkstoffe sind Werkstoffe, die durch Zerkleinern von Holz und anschliessendem Zusammenfügen der Strukturelemente erzeugt werden. Grösse und Form der Holzpartikel entscheiden schliesslich über die Art des Holzwerkstoffes und seine Eigenschaften. Die Holzpartikel können ohne oder mit Bindemitteln oder mechanischen Verbindungen miteinander verbunden sein. 

 

Spanplatten:  Immer Nut und Feder Platten verwenden!  

Verlegeplatten gem. EN 312 nur die Arten P5, P6 oder P 7 verwenden. 

Spanplatten sind 3-Schicht-Platten bestehend aus zwei feinen Deckschichten und einer homogenen Mittelschicht. Die Dreischichtplatte setzt sich aus mindestens 80 % Nadelholz zusammen, der Rest besteht aus diversen Laubhölzern. 

 

OSB "Oriented Strand Board", auch Grobspanplatte genannt: 

Gem. EN 300 für Parkett nur  

OSB/3: Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtebereich oder 

OSB/4: Hochbelastbare Platten für tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtebereich verwenden 

 

Lange schlanke Furnierstreifen (STRANDS) werden in 3 Schichten ausgerichtet (ORIENTED) kreuzweise gestreut. Dieses von der Sperrholzherstellung bekannte Absperren und der hohe Überlappungsgrad der ca. 95 mm langen und ca. 0,65 mm dicken Furnierstreifen garantieren Formstabilität und hohe mechanische Festigkeiten. 

 

Mitteldichte Faserplatte: MDF-Platte 

Für die Herstellung von Holzfaserplatten wird das Holz nochmals stärker zerkleinert als bei den Spanplatten. 

Unterschiede liegen hauptsächlich in der Rohdichte.   

HDF (≥ 800 kg/m³),  

Leicht-MDF (≤ 650 kg/m³) und Ultraleicht-MDF (≤ 550 kg/m³). 

 

Zementgebundene Holzwerkstoffplatten 

Während alle bisher beschriebenen Holzwerkstoffe organisch gebunden werden, wird bei diesen Platten die langfaserige Nadelholzwolle mit mineralischem Zement gebunden. Die Platten haben einen Stufenfalz und sind mit dem vom Hersteller vorgesehenen Kleber zu verkleben. 

Von sehr grosser Bedeutung ist die Holzfeuchtigkeit der Verlegeplatten. Mit den üblichen Feuchtigkeitsmessgeräten kann die Holzfeuchtigkeit nicht zuverlässig geprüft werden. 

Laut geltender Normen darf die Holzfeuchte gemessen mit der Darrmethode 11 % nicht übersteigen. Für die meisten mitteleuropäischen Länder ist eine Holzfeuchte von 7–9 % anzustreben. 

Die Platten müssen den Feuchtigkeitsgehalt haben, der dem Raumklima des späteren Verwendungszweckes entspricht. 

Eventuell vorhandene Trennmittel aus der Plattenherstellung sind durch Abschleifen zu beseitigen.  

Randabstand von 15 mm immer einhalten!  

Holzwerkstoffplatten auf Polster- oder Lagerhölzern müssen mit wechselndem Stoss verlegt werden und in Abständen von 20–30 cm mit Schrauben befestigt werden. Ausführung zweilagig, Mindestdicke 16 mm. Die Achsabstände der Polsterhölzer sind auf die zu erwartende Nutzlast abzustimmen. 

Bei Holzwerkstoffplatten in schwimmender Verlegung Ausführung mind. zweilagig in einer Dicke von 19 mm. Je nach Oberbelag können auch dreilagige Ausführungen oder höhere Plattendicken notwendig sein. Die Platten müssen kreuzweise verlegt und miteinander verklebt und verschraubt werden.  

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